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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Nur dann, wenn sowohl das Vorbringen des Meldungslegers als auch jenes des Beschuldigten in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind, ist eine Zeugeneinvernahme des Meldungslegers notwendig (Hinweis auf E VS 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020030.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010