RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0030

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Nur dann, wenn sowohl das Vorbringen des Meldungslegers als auch jenes des Beschuldigten in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind, ist eine Zeugeneinvernahme des Meldungslegers notwendig (Hinweis auf E VS 26.6.1978, 0695/77, VwSlg 9602 A/1978).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonenfreie BeweiswürdigungBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020030.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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