Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Tatortumschreibung "... im Gemeindegebiet von A im Zuge der Fahrt in Richtung B "auf der Verbindungsstraße A - B (Gemeindestraße ohne Namen) auf halber Wegstrecke der Verbindungsstraße ..." bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 leg cit ist nicht unzureichend, ist doch nicht ersichtlich, dass dadurch, selbst wenn die erwähnte Verbindungsstraße "einige Kilometer" lang sein sollte, die Verteidigungsrechte im Lichte des E VS 3.10.1985, 85/02/0053 geschmälert worden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020058.X01Im RIS seit
12.06.2001