RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0058

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Tatortumschreibung "... im Gemeindegebiet von A im Zuge der Fahrt in Richtung B "auf der Verbindungsstraße A - B (Gemeindestraße ohne Namen) auf halber Wegstrecke der Verbindungsstraße ..." bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 leg cit ist nicht unzureichend, ist doch nicht ersichtlich, dass dadurch, selbst wenn die erwähnte Verbindungsstraße "einige Kilometer" lang sein sollte, die Verteidigungsrechte im Lichte des E VS 3.10.1985, 85/02/0053 geschmälert worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020058.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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