RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0057

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Auch das Geständnis eines Beschuldigten gehört zu den Beweismitteln. Als solches unterliegt es aber gem § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung (Hinweis auf E 28.6.1976, 0307/76).

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X03

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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