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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Auch das Geständnis eines Beschuldigten gehört zu den Beweismitteln. Als solches unterliegt es aber gem § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung (Hinweis auf E 28.6.1976, 0307/76).
Schlagworte
Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X03Im RIS seit
07.09.2006