RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1988
beobachten
merken

Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GVG Stmk 1983 §4 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn auch die Grundverkehrsgesetze die Aufgabe haben,beim rechtsgeschäftlichen Verkehr mit landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Interesse der Erhaltung, Stärkung oder Schaffung eines leistungsfähigen Bauernstandes Beschränkungen aufzuerlegen, so bedeutet dies noch keineswegs, daß - über die amtswegige Verfolgung dieses im öffentlichen Interesse liegenden Zieles hinaus - individuelle subjektive Rechte einzelner Personen begründet werden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020117.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten