Index
L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn auch die Grundverkehrsgesetze die Aufgabe haben,beim rechtsgeschäftlichen Verkehr mit landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Interesse der Erhaltung, Stärkung oder Schaffung eines leistungsfähigen Bauernstandes Beschränkungen aufzuerlegen, so bedeutet dies noch keineswegs, daß - über die amtswegige Verfolgung dieses im öffentlichen Interesse liegenden Zieles hinaus - individuelle subjektive Rechte einzelner Personen begründet werden.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020117.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017