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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/02/0196 E 25. November 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die Einvernahme des Meldungslegers ist nur dann unabdingbar, wenn sowohl seine Darstellung der Tat als auch die Verantwortung des Beschuldigten jeweils in sich schlüssig und widerspruchsfrei sind; dann darf die Behörde nicht aus den Dienstpflichten des Beamten und der Stellung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren allein der Darstellung des Meldungslegers folgen (Hinweis E 26.6.1978, 695/77, VwSlg 9602 A/1978).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020078.X01Im RIS seit
28.09.1988