RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0108

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StGB §34;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Das nachträgliche Bereiterklären, sich einem Alkotest oder einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, kommt in seinem Wert nicht den im § 34 StGB demonstrativ aufgezeigten Milderungsgründen gleich.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020108.X08

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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