RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
KDV 1967 §1 litd;
KFG 1967 §102 Abs1;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Behauptet der Besch, auf Grund des gültigen grünen "Pickerls" habe er annehmen dürfen, dass der Schadstoffausstoß in Ordnung gewesen sei, muss die Beh darlegen, dass es dem Lenker zumutbar war, den Schadstoffausstoß auf seine Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X05

Im RIS seit

07.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten