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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Behauptet der Besch, auf Grund des gültigen grünen "Pickerls" habe er annehmen dürfen, dass der Schadstoffausstoß in Ordnung gewesen sei, muss die Beh darlegen, dass es dem Lenker zumutbar war, den Schadstoffausstoß auf seine Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X05Im RIS seit
07.09.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2016