RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0030

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Es kann der Behörde überlassen werden, ob sie sich in der Begründung ihrer Bescheide in allgemein gleichgelagerten Fällen des gleichen oder einer verschiedene Wortwahl bedient.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020030.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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