RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VStG §25 Abs2;

Rechtssatz

Ein abstrakter Rechtssatz, JEDES Geständnis führe dazu, dass der zur Last gelegte Tatbestand als erwiesen anzusehen ist, besteht nicht.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020057.X04

Im RIS seit

07.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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