RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0139

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Es ist der Behörde überlassen, ob sie sich in der Begründung ihrer Bescheide in gleich gelagerten Fällen der gleiche oder einer verschiedenen Wortwahl bedienen (Hinweis auf E 22.2.1985, 85/18/0014).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinBescheidcharakter Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020139.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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