RS Vwgh 1988/9/30 87/17/0270

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Veröffentlicht am 30.09.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GEG §3 Abs2 idF 1983/135;
KO §72 Abs2;
KO §72 Abs3;

Rechtssatz

Wenn aus einer (einzigen) richterlichen Anordnung, nämlich dem Beschluß auf Abweisung eines Konkursantrages gemäß § 72 Abs 2 KO unter der damit gemäß § 72 Abs 3 KO zu verbindenden Bekanntmachungsanordnung, Kosten für die Einschaltung in mehreren Zeitungen auflaufen, so sind diese Einschaltungskosten zusammenzurechnen, dh, daß es sich bei der Summe der Einschaltungskosten um die Kosten einer Amtshandlung iSd § 3 Abs 2 GEG handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170270.X06

Im RIS seit

30.09.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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