RS Vwgh 1988/10/3 87/10/0133

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides ist dann nicht zu erkennen, wenn vom Antragsteller vorgelegte Privatgutachten insgesamt gesehen nicht geeignet sind, ausführliche, ins Detail gehende Aussagen der Amtsachverständigen in Zweifel zu stellen.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBegründung BegründungsmangelGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100133.X06

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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