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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Rechtssatz
Eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides ist dann nicht zu erkennen, wenn vom Antragsteller vorgelegte Privatgutachten insgesamt gesehen nicht geeignet sind, ausführliche, ins Detail gehende Aussagen der Amtsachverständigen in Zweifel zu stellen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeBegründung BegründungsmangelGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100133.X06Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009