Norm
KVG 1934 §2 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 153;Rechtssatz
Der Gesellschaftsteuer unterliegt auch der Erwerb von Anteilen der Kommanditisten an einer KG, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern der KG eine KG gehört, durch den ersten Erwerber, oder kurz gesagt, der Ersterwerb von Kommanditanteilen an einer inländischen GmbH & CoKG. Der Gesellschaftsteuerpflicht unterliegt aber nicht nur die Neugründung einer GmbH & CoKG, sondern auch der erstmalige Eintritt einer GmbG in eine bestehende KG als Komplementär, weil fingiert wird, daß die bisherigen Kommanditisten - oder etwa auch die bisherigen Komplementäre, deren Anteile gleichzeitig in Kommanditanteile umgewandelt werden -
zum Zeitpunkt des Eintrittes der KG kraft § 6 Abs 1 Z 4 KVG "Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften" erwerben, wie wohl zivilrechtlich kein Erwerb von Kommanditanteilen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150116.X01Im RIS seit
11.06.2001