RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1988
beobachten
merken

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 153;

Rechtssatz

Für die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht eines Verkehrsvorganges ist allein jener Tatbestand maßgebend, der im Zeitpunkt dieses Verkehrsvorganges vorgelegen hat. Tritt daher eine KG, eine unter einem gegründete GmbH, als Komplementär in eine gleichzeitig gegründete KG ein, so erwirbt im Zeitpunkt des Eintrittes der KG die Person, welche die Kommanditistenposition übernimmt, Gesellschaftsrechte als Ersterwerber nach § 2 Abs 1 KVG iVm § 6 Abs 1 Z 4 KVG. Ist im konkreten Fall in dem für die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht eines Verkehrsvorganges maßgeblichen Zeitpunkt des Eintrittes der GmbH persönlich haftender Gesellschafter einer KG nur eine natürliche Person, so kann dieser persönlich haftende Gesellschafter der KG und nunmehrige Kommanditist der durch den Eintritt der GmbH gebildeten GmbH & Co KG erstmalig im Zeitpunkt des Eintrittes der GmbH in die KG Gesellschaftsrechte an der KG erwerben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150116.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten