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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1407;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 150; AnwBl 1989/4, 210;Rechtssatz
Die entgeltliche Übernahme der - mit sonstigen Rechten und Pflichten verbundenen - Quote (des gemeinsamen tatsächlichen inländischen Geschäftsjahresabsatzes eines von den Kartellmitgliedern erzeugten Produktes) eines ausscheidenen Mitgliedes durch die verbleibenden stellt eine gem § 33 TP 21 Abs 1 Z 1 GebG 1957 idgF gebührenpflichtige Vertragsübernahme dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150145.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015