RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0145

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
26/01 Wettbewerbsrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1407;
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z1;
KartG 1972 §1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 150; AnwBl 1989/4, 210;

Rechtssatz

Die entgeltliche Übernahme der - mit sonstigen Rechten und Pflichten verbundenen - Quote (des gemeinsamen tatsächlichen inländischen Geschäftsjahresabsatzes eines von den Kartellmitgliedern erzeugten Produktes) eines ausscheidenen Mitgliedes durch die verbleibenden stellt eine gem § 33 TP 21 Abs 1 Z 1 GebG 1957 idgF gebührenpflichtige Vertragsübernahme dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150145.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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