RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0055

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 313;

Rechtssatz

Nach § 113 BAO ist selbst die Einbringung eines unbegründeten oder unzulässigen Antrages nicht als ein Verlangen der betreffenden Partei anzusehen, über alle sonst möglichen, zulässigen und zweckmäßigen Verfahrensschritte belehrt zu werden (Hinweis E 11.11.1987, 87/13/0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150055.X04

Im RIS seit

03.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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