Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 313;Rechtssatz
Nach § 113 BAO ist selbst die Einbringung eines unbegründeten oder unzulässigen Antrages nicht als ein Verlangen der betreffenden Partei anzusehen, über alle sonst möglichen, zulässigen und zweckmäßigen Verfahrensschritte belehrt zu werden (Hinweis E 11.11.1987, 87/13/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150055.X04Im RIS seit
03.10.1988