RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0145

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP21;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 150; AnwBl 1989/4, 210;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die von Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, Wien 1988 - Stand nach der 6. Lieferung, Jänner 1988, B I 3 d (S. 8/1 Abs. 2) zu § 33 TP 21, vertretene Auffassung, wonach die Vertragsübernahme gebührenrechtlich wie die Neubegründung des übertragenen Rechtsverhältnisses zu behandeln sei, zumindest in dieser allgemeinen Form ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150145.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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