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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litg;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH vermag eine bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 2 lit g KFG wegen ihrer Verwerflichkeit die Verkehrsunzuverlässigkeit - jedenfalls bezogen auf die Tatzeit - zu begründen. (Hier ließ die rücksichtlose und gefährliche Fahrweise des Betroffenen das strafbare Verhalten besonders verwerflich erscheinen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110077.X01Im RIS seit
08.02.2007