RS Vwgh 1988/10/4 88/11/0077

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Veröffentlicht am 04.10.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litg;
KFG 1967 §66 Abs2;
KFG 1967 §66 Abs3;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH vermag eine bestimmte Tatsache gem § 66 Abs 2 lit g KFG wegen ihrer Verwerflichkeit die Verkehrsunzuverlässigkeit - jedenfalls bezogen auf die Tatzeit - zu begründen. (Hier ließ die rücksichtlose und gefährliche Fahrweise des Betroffenen das strafbare Verhalten besonders verwerflich erscheinen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110077.X01

Im RIS seit

08.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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