RS Vwgh 1988/10/5 88/18/0307

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z15;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §53 Abs1 Z17a;

Rechtssatz

Wie sich aus der Definition des Begriffes "Ortsgebiet" im § 2 Abs 1 Z 15 StVO ergibt, setzt die Gültigkeit der im § 20 Abs 2 StVO hinsichtlich des Ortsgebietes normierten Geschwindigkeitsbeschränkung für ein bestimmtes Straßenstück die ordnungsgemäße Anbringung eines Hinweiszeichens gem § 53 Abs 1 Z 17 a StVO voraus. Hingegen ist es bedeutungslos, ob ein Kraftfahrer, um dieses Straßenstück erreichen zu können, "schon zuvor dicht verbautes Straßengebiet durchqueren" musste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180307.X01

Im RIS seit

28.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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