Index
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz MindestpflanzabständeNorm
ABGB §830;Rechtssatz
Da es selbst einem Minderheitseigentümer gem § 830 ABGB freisteht, auf Naturalsubsidiär aber auf Zivilteilung zu dringen, ist er auch befugt, das dieser Teilung entgegenstehende Teilungshindernis gem § 1 Abs 4 NÖ LG betr landwirtschaftliche Kulturflächen durch das Ansuchen um eine Bewilligung gem § 1 Abs 3 NÖ LG betr landwirtschaftliche Kulturflächen zu beseitigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180245.X02Im RIS seit
28.08.2006