RS Vwgh 1988/10/5 88/18/0245

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §830;
ABGB §841;
ABGB §843;
Landw KulturflächenG NÖ 1977 §1 Abs3;
Landw KulturflächenG NÖ 1977 §1 Abs4;

Rechtssatz

Da es selbst einem Minderheitseigentümer gem § 830 ABGB freisteht, auf Naturalsubsidiär aber auf Zivilteilung zu dringen, ist er auch befugt, das dieser Teilung entgegenstehende Teilungshindernis gem § 1 Abs 4 NÖ LG betr landwirtschaftliche Kulturflächen durch das Ansuchen um eine Bewilligung gem § 1 Abs 3 NÖ LG betr landwirtschaftliche Kulturflächen zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180245.X02

Im RIS seit

28.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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