RS Vwgh 1988/10/5 88/18/0313

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Veröffentlicht am 05.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs1;
VStG §31 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0399/75 E 12. Dezember 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Verfolgbarkeit eines Beschuldigten ist der Vorhalt des Tuns oder des Unterlassens des Täters, nicht aber auch deren rechtliche Qualifikation innerhalb der Verjährungsfrist maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180313.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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