RS Vwgh 1988/10/10 87/10/0200

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs3;

Rechtssatz

Wurde ein im Siedlungswesen gegründetes Ansuchen eines Rodungswerbers infolge des Fehlens eines darin gelegenen öffentlichen Interesses an der Durchführung der Rodung abgewiesen, so liegt bei einem neuerlich auf denselben Rechtsgrund gestützten Antrag "Identität der Sache" vor, wenn bis zum Tag der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides keine rechtswirksame Umwidmung der zur Rodung beantragten Fläche erfolgte.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987100200.X02

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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