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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Wurde ein im Siedlungswesen gegründetes Ansuchen eines Rodungswerbers infolge des Fehlens eines darin gelegenen öffentlichen Interesses an der Durchführung der Rodung abgewiesen, so liegt bei einem neuerlich auf denselben Rechtsgrund gestützten Antrag "Identität der Sache" vor, wenn bis zum Tag der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides keine rechtswirksame Umwidmung der zur Rodung beantragten Fläche erfolgte.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987100200.X02Im RIS seit
26.05.2006Zuletzt aktualisiert am
24.11.2010