RS Vwgh 1988/10/10 87/12/0067

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §27 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1427/72 E 25. Jänner 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Auch derjenige bedarf ständig der Wartung und Hilfe, der lebensnotwenige Verrichtungen nicht allein ausführen kann, die nicht jeden Tag, wohl aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit besorgt werden müssen, also das Einkaufen der lebensnotwendigen Gegenstände, das das Erreichen der nächsten Einkaufsquelle und das Tragen von Lasten minderen Gewichts einschließt, sowie das Zubereiten wenigstens einfacher Speisen und Getränke und das Zurechtmachen einer Schlafstätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120067.X01

Im RIS seit

27.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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