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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §27 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1427/72 E 25. Jänner 1973 RS 1Stammrechtssatz
Auch derjenige bedarf ständig der Wartung und Hilfe, der lebensnotwenige Verrichtungen nicht allein ausführen kann, die nicht jeden Tag, wohl aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit besorgt werden müssen, also das Einkaufen der lebensnotwendigen Gegenstände, das das Erreichen der nächsten Einkaufsquelle und das Tragen von Lasten minderen Gewichts einschließt, sowie das Zubereiten wenigstens einfacher Speisen und Getränke und das Zurechtmachen einer Schlafstätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120067.X01Im RIS seit
27.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010