Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
ASVG §311;Rechtssatz
Mit dem im vierten Satz des § 311 Abs 5 ASVg genannten Überweisungsbetrag ist nur der an den Dienstgeber des letzten Dienstverhältnisses, aus dem der Dienstnehmer ausgeschieden ist, anlässlich seiner Aufnahme in dieses Dienstverhältnis gezahlte Überweisungsbetrag gemeint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120104.X03Im RIS seit
03.07.2006