RS Vwgh 1988/10/10 87/12/0104

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Veröffentlicht am 10.10.1988
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §311;
GehG 1956 §27 Abs2;
GehG 1956 §27 Abs4;
PG 1965 §56;

Rechtssatz

Mit dem im vierten Satz des § 311 Abs 5 ASVg genannten Überweisungsbetrag ist nur der an den Dienstgeber des letzten Dienstverhältnisses, aus dem der Dienstnehmer ausgeschieden ist, anlässlich seiner Aufnahme in dieses Dienstverhältnis gezahlte Überweisungsbetrag gemeint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120104.X03

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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