Index
25/01 StrafprozessNorm
StPO 1975 §44;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 107;Rechtssatz
Die Bestellung zum Verteidiger kann auch stillschweigend erfolgen. Als bestellter Verteidiger gilt jener Rechtsanwalt, der für den persönlich anwesenden Angeklagten in der Hauptverhandlung Anträge stellt und Erklärungen abgibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988170135.X03Im RIS seit
13.10.1988Zuletzt aktualisiert am
07.02.2013