RS Vwgh 1988/10/13 88/17/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1988
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Index

25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §44;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 107;

Rechtssatz

Die Bestellung zum Verteidiger kann auch stillschweigend erfolgen. Als bestellter Verteidiger gilt jener Rechtsanwalt, der für den persönlich anwesenden Angeklagten in der Hauptverhandlung Anträge stellt und Erklärungen abgibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988170135.X03

Im RIS seit

13.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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