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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 1Stammrechtssatz
Der Arbeitslose ist auch dann zur Meldung einer Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet, wenn das Arbeitsamt von Amts wegen eine solche Änderung (hier: Erhöhung des Hausbesorgerentgelts) ermitteln könnte. Das Arbeitsamt ist zu derartigen amtswegigen Ermittlungen nicht verpflichtet.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080226.X03Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012