RS Vwgh 1988/10/13 88/08/0226

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Veröffentlicht am 13.10.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §50;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080226.X02

Im RIS seit

01.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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