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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2Stammrechtssatz
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080226.X02Im RIS seit
01.12.2006Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012