Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Aus § 5 Abs 2 zweiter Satz ASVG, wonach eine Beschäftigung der in § 1 HBO bezeichneten Art (so idF der 9. Nov BGBl 1962/13) bzw. eine Beschäftigung als Hausbesorger iSd HBG (so in der nunmehrigen Fassung) nicht als geringfügig gilt, ergibt sich, dass eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Hausbesorgertätigkeit trotz dieser in manchen Belangen vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichenden Charakteristika die Qualifizierung der Tätigkeit als Beschäftigung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG nicht ausschließt.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080092.X07Im RIS seit
02.12.2004Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009