RS Vwgh 1988/10/13 88/08/0179

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Veröffentlicht am 13.10.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §54 Abs1;
ASVG §54;
KollV eisen- und metallverarbeitende Gewerbe Abschn10;

Rechtssatz

Unter dem Begriff des "Arbeitslohnes" iSd Abschnittes X des Kollektivvertrages für das eisen - und metallverarbeitende Gewerbe ist nur der Grundlohn zu verstehen, zu dem noch die nach Z 1 und 2 des Abschnittes X des Kollektivvertrages in den Verdienst einzubeziehende Entgeltsteile hinzukommen (Hinweis auf E 25.4.1985, 85/08/0003).

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080179.X02

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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