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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §8 Abs1 Z3 litb idF 1973/031;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0175 E 26. März 1982 RS 1Stammrechtssatz
Wie der Zusammenhang zeigt, in dem von § 8 Abs 1 Z 3 lit b ASVG bzw. von § 3 BSVG auf den Betriebsbegriff des Landarbeitsgesetzes verwiesen wird, muss es sich hierbei um eine grundsätzlich dem selbständigen ERWERB dienende, nachhaltig betriebene Betätigung, eine organisierte Erwerbsgelegenheit, handeln. Dabei wird es auch auf das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten zum Zwecke der Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse der land(forst)wirtschaftlichen Produktion ankommen. (Hinweis auf E vom 26.5.1965,0321/65, VwSlg 6713 A/1965).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080196.X02Im RIS seit
18.05.2006Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009