RS Vwgh 1988/10/13 88/08/0201

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Veröffentlicht am 13.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems, von dem mit gutem Grund erwartet werden kann, dass es geeignet ist, die Einhaltung der entsprechenden Dienstnehmerschutzbestimmungen (hier: § 9 BäckAG, § 17 Abs 5 KJBG) sicherzustellen, hat der Beschwerdeführer aber nicht unter Beweis gestellt, wenn er es insbesondere unterlassen hat, im einzelnen anzugeben, auf welche Art , in welchem Umfang und in welchen zeitlichen Abständen er Kontrollen durchführte (Hinweis auf E 14.4.1988, 88/08/0090).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080201.X02

Im RIS seit

13.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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