Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs3;Rechtssatz
Ist das Produkt welches mit der gesundheitsbezogenen Angabe in Verkehr gebracht werden soll, weder ein Verzehrprodukt noch ein Lebensmittel, so ist nicht mehr zu prüfen, ob die Einstufung als Arzneimittel in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X09Im RIS seit
24.01.2007