RS Vwgh 1988/10/17 88/10/0126

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Veröffentlicht am 17.10.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Ist das Produkt welches mit der gesundheitsbezogenen Angabe in Verkehr gebracht werden soll, weder ein Verzehrprodukt noch ein Lebensmittel, so ist nicht mehr zu prüfen, ob die Einstufung als Arzneimittel in Betracht kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X09

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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