RS Vwgh 1988/10/17 88/10/0126

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Veröffentlicht am 17.10.1988
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0086 E 21. September 1988 VwSlg 12776 A/1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Mängel, ob eine gesundheitsbezogene Angabe mit dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung vereinbar ist, ist in Bezug auf jenes Produkt (und sei es auch nur ein "reines" Lebensmittel, welches keiner Verarbeitung oder Vermengung unterzogen wurde) zu prüfen, welches als Lebensmittel mit dieser Angabe in Verkehr gebracht werden soll (Hinweis auf E 26.1.1981, 0409/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X05

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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