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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Pflanzen-Feigen-Sirup, welcher u. a. Manna enthält und abführend wirkt, dient nicht überwiegend Ernährungs- oder Genusszwecken (Hinweis auch auf die Einnahmeempfehlung "1-3 Kaffeelöffel a 5 ml zu Obst- oder Gemüsesäften"), und ist daher kein Lebensmittel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X06Im RIS seit
24.01.2007