RS Vwgh 1988/10/17 88/10/0126

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Veröffentlicht am 17.10.1988
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z1;
LMG 1975 §2;

Rechtssatz

Ein Pflanzen-Feigen-Sirup, welcher u. a. Manna enthält und abführend wirkt, dient nicht überwiegend Ernährungs- oder Genusszwecken (Hinweis auch auf die Einnahmeempfehlung "1-3 Kaffeelöffel a 5 ml zu Obst- oder Gemüsesäften"), und ist daher kein Lebensmittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988100126.X06

Im RIS seit

24.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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