RS Vwgh 1988/10/17 87/15/0095

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Veröffentlicht am 17.10.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §104 Abs9;
StVBG §2 Z9;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 153;

Rechtssatz

Aus keiner Vorschrift des StVBG kann ein Hinweis dafür entnommen werden, daß bei der Berechnung des zu entrichtenden Straßenverkehrsbeitrages und insbesondere bei Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 2 Z 9 StVBG das in § 104 Abs 9 KFG bei Kraftwagen mit Anhängern mit 38000 kg limitierte höchste zulässige "Gesamtgewicht" Entscheidungskriterium ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150095.X05

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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