RS Vwgh 1988/10/18 88/07/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1988
beobachten
merken

Index

Verfahren vor dem VwGH
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §70 Abs1
VwGG §33 Abs1

Rechtssatz

Einer Beschwerde gegen einen die Berufung zurückweisenden Bescheid kommt, wenn der allein eine Sachentscheidung enthaltende unterinstanzliche Bescheid durch Verfügung der Wiederaufnahme außer Kraft getreten ist, keine Bedeutung mehr zu (Hinweis auf E 21.10.1968, 1053/68, VwSlg 7425 A/1968 und B 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070023.X05

Im RIS seit

16.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten