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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖSzT 1989, 143;Rechtssatz
Die Mitwirkungspflicht der Partei reicht nicht so weit, daß sie verpflichtet wäre, der Behörde ein dieser mögliches und zumutbares Ermittlungsverfahren abzunehmen. Die Abgabenbehörde kann sich daher hinsichtlich des Zeugenbeweisangebotes grundsätzlich nicht durch Aufträge an die Parteien des Verfahrens entlasten, diese mögen sich selbst schriftliche Aussagen beschaffen und sie der Behörde vorlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140092.X02Im RIS seit
18.10.1988Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010