RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0073

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;

Rechtssatz

Die Frage der Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen ist nur dann relevant, wenn die Nachbarn durch Einhebung entsprechend qualifizierter Einwendungen überhaupt Parteistellung erlangt haben (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg 11745 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040073.X03

Im RIS seit

11.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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