Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 165;Rechtssatz
Das Vorbringen des Besch im Finanzstrafverfahren in Pausch und Bogen als "Schutzbehauptungen" hinzustellen und dies ausschließlich damit zu begründen, der Besch unterliege nicht der Wahrheitspflicht, grenzt an willkürliche Unterstellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140142.X03Im RIS seit
18.10.1988