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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person, die wegen mutwilliger Sachbeschädigung, begangen mit einem Kfz, wegen schweren Betruges iZm der Kfz-Haftpflichtversicherung und wegen Täuschung (§ 108 Abs 1 StGB) iZm der Anbringung von für ein anderes Kfz ausgegebenen Kennzeichentafeln auf seinem nicht zugelassenen Lkw verurteilt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110022.X02Im RIS seit
31.01.2007