RS Vwgh 1988/10/18 88/11/0022

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2;
StGB §108 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person, die wegen mutwilliger Sachbeschädigung, begangen mit einem Kfz, wegen schweren Betruges iZm der Kfz-Haftpflichtversicherung und wegen Täuschung (§ 108 Abs 1 StGB) iZm der Anbringung von für ein anderes Kfz ausgegebenen Kennzeichentafeln auf seinem nicht zugelassenen Lkw verurteilt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110022.X02

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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