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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nur bei trennbaren Ansprüchen im unterinstanzlichen Bescheid liegt es in der Disposition der Partei, durch die Anfechtungserklärung und die Berufungsanträge den Entscheidungsrahmen der Berufungsbehörde gegenüber jenem der Unterbehörde einzuschränken. Innerhalb ihres Entscheidungsrahmens wird die Prüfungsbefugnis/und -pflicht) der Berufungsbehörde durch die einschlägigen Vorschriften des AVG (§§ 37, 39 Abs 2 und 56) bestimmt.
Schlagworte
Sachverhaltsermittlung Trennbarkeit gesonderter Abspruch Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110127.X03Im RIS seit
13.07.2001