RS Vwgh 1988/10/18 87/11/0127

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Nur bei trennbaren Ansprüchen im unterinstanzlichen Bescheid liegt es in der Disposition der Partei, durch die Anfechtungserklärung und die Berufungsanträge den Entscheidungsrahmen der Berufungsbehörde gegenüber jenem der Unterbehörde einzuschränken. Innerhalb ihres Entscheidungsrahmens wird die Prüfungsbefugnis/und -pflicht) der Berufungsbehörde durch die einschlägigen Vorschriften des AVG (§§ 37, 39 Abs 2 und 56) bestimmt.

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung Trennbarkeit gesonderter Abspruch Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110127.X03

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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