Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 165;Rechtssatz
Wenn der Besch im Hinblick auf die Geringfügigkeit der Beträge im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens den zusätzlichen Ansatz von Privatanteilen durch den Betriebsprüfer akzeptiert hat, so kann daraus noch nicht geschlossen werden, daß er Privatanteile in dieser Höhe vorsätzlich außer Acht gelassen und damit Abgaben verkürzt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140142.X04Im RIS seit
18.10.1988