RS Vwgh 1988/10/18 88/05/0192

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen des Wiedereinsetzungswerbers, er habe die Post auf Grund stark winterlicher Straßenverhältnisse mit Schiern vom Postamt abgeholt, rechtfertigen nicht die Folgerung, sein Irrtum bzgl. des Datums der Zustellung des Bescheides sei als unvorgesehenes Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG zu beurteilen, wäre doch dieser Irrtum bei Bedachtnahme auf die ihm zumutbare Aufmerksamkeit unterblieben (Hinweis B 4.2.1948, 0091/48, VwSlg 307 A/1948 und B 15.12.1987, 87/07/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988050192.X02

Im RIS seit

03.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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