RS Vwgh 1988/10/18 88/04/0174

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/07/0212 E 9. März 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erhebung einer Berufung nach §§ 63 ff AVG 1950 setzt zwingend die Erlassung eines damit angefochtenen Bescheides voraus.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040174.X01

Im RIS seit

16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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