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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0100 E 4. Februar 1987 RS 1Stammrechtssatz
Um einen Aufwand als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ist es nicht nur erforderlich, daß dieser dem Grund und der Höhe nach zwangsläufig erwächst, vielmehr muß die Zwangsläufigkeit auch in zeitlicher Hinsicht gegeben sein (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140010.X01Im RIS seit
18.10.1988