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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein auf die Bestimmung des § 13 Abs 1 Z 1 und Abs 7 GewO gestützter Ausspruch über den "Ausschluss" von der Gewerbeausübung erweist sich als inhaltlich rechtswidrig, wenn die belangte Behörde den maßgebenden Zeitpunkt der Rechtskraft des im angefochtenen Bescheid bezogenen Strafurteils nicht festgestellt bzw. diesen Umstand entsprechend erörtert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040090.X03Im RIS seit
12.10.2006