RS Vwgh 1988/10/18 87/11/0253

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

GmbHG §96;
IESG §1 Abs2;
IESG §1 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Die Rückgabe eines Unternehmens nach Beendigung eines Franchiseverhältnisses bzw. die Rückstellung nach Beendigung eines Pachtverhältnisses führt zu einer Unternehmensübertragung. Weitere Vermögensübertragungen oder eine Verschmelzung (§ 96 GmbHG) sind für die Annahme der Unternehmensnachfolge nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110253.X03

Im RIS seit

16.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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