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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §96;Rechtssatz
Die Rückgabe eines Unternehmens nach Beendigung eines Franchiseverhältnisses bzw. die Rückstellung nach Beendigung eines Pachtverhältnisses führt zu einer Unternehmensübertragung. Weitere Vermögensübertragungen oder eine Verschmelzung (§ 96 GmbHG) sind für die Annahme der Unternehmensnachfolge nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110253.X03Im RIS seit
16.06.2006