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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §18;Rechtssatz
Die Bemessungsgrundlage für die Ermäßigung nach § 29 Abs 4 IngKG idF BGBl 1987/212 (§ 6 Abs 4 Statut der Wohlfahrtseinrichtungen) bildet das steuerpflichtige Jahreseinkommen des Ziviltechnikers im Sinne der Bestimmung des § 2 Abs 2 EStG (hier: die Sonderausgaben wurden von der belangten Behörde daher zu Unrecht nicht abgezogen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040110.X01Im RIS seit
11.07.2001