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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 119;Rechtssatz
Die Tarifbegünstigung des § 22 Abs 6 KStG bzw des § 11 Abs 4 GewStG idF 1982/570 sind hinsichtlich der von einer gemeinnützigen Wohnbauvereingigung außerhalb des nach § 1 Abs 3 WGG erwirtschafteten Gewinnes nicht schon deswegen anwendbar, weil die Wohnbauvereinigung iSd § 1 WGG gemeinnützig ist. Sie müßte, um dieser Begünstigungen teilhaftig zu werden, nach § 35 Abs 2 BAO gemeinnützig sein, was im Verwaltungverfahren darzutun wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140141.X01Im RIS seit
12.11.2001