RS Vwgh 1988/10/18 86/14/0141

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Veröffentlicht am 18.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

BAO §34;
BAO §35;
BAO §36;
GewStG §11 Abs4;
KStG 1966 §22 Abs6;
WGG 1979 §1 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 119;

Rechtssatz

Die Tarifbegünstigung des § 22 Abs 6 KStG bzw des § 11 Abs 4 GewStG idF 1982/570 sind hinsichtlich der von einer gemeinnützigen Wohnbauvereingigung außerhalb des nach § 1 Abs 3 WGG erwirtschafteten Gewinnes nicht schon deswegen anwendbar, weil die Wohnbauvereinigung iSd § 1 WGG gemeinnützig ist. Sie müßte, um dieser Begünstigungen teilhaftig zu werden, nach § 35 Abs 2 BAO gemeinnützig sein, was im Verwaltungverfahren darzutun wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140141.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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