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Verfahren vor dem VwGHNorm
AVG §69 Abs4Rechtssatz
Weist die Berufungsbehörde eine Berufung gegen einen Bescheid der Unterbehörde zurück, so stellt die Unterbehörde mangels einer Entscheidung der Berufungsbehörde in der Sache selbst die Behörde dar, die den Bescheid in letzter Instanz erlassen hat (Hinweis auf E 30.9.1985, 85/10/0067). In einem solchen Fall ist die Verfügung der Wiederaufnahme durch die Unterbehörde zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070023.X03Im RIS seit
16.08.2019Zuletzt aktualisiert am
16.08.2019